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   BSG, 20.12.1962 - 3 RJ 85/55   

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https://dejure.org/1962,859
BSG, 20.12.1962 - 3 RJ 85/55 (https://dejure.org/1962,859)
BSG, Entscheidung vom 20.12.1962 - 3 RJ 85/55 (https://dejure.org/1962,859)
BSG, Entscheidung vom 20. Dezember 1962 - 3 RJ 85/55 (https://dejure.org/1962,859)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Waisenrente - Rechtskräftige Feststellung der Unehelichkeit eines Kindes - Erledigung von Wiederaufnahmegründe noch in einem anhängigen Rechtsstreit - Versuch einer missbräuchlichen Hemmung des Eintritts der Rechtskraft oder der Vollstreckung eines in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 18, 186
  • NJW 1963, 971
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.03.1952 - IV ZR 80/51

    Abwesenheitspfleger. Neue Urkunden

    Auszug aus BSG, 20.12.1962 - 3 RJ 85/55
    Allerdings birgt gerade der Fall, daß der Beteiligte sich erst in der Revisionsinstanz auf eine aufgefundene oder für ihn verfügbar gewordene Urkunde beruft, die Gefahr in sich, daß mit dem neuen Vorbringen der Versuch einer mißbräuchlichen Hemmung des Eintritts der Rechtskraft oder der Vollstreckung eines in der Berufungsinstanz ergangenen Urteils unternommen wird (BGHZ 3, 65, 69 [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50]; 5, 240, 247 ff.; vgl. auch BGH in NJW 1955, 1359 Nr. 11).

    Lassen sich diese Bedenken jedoch nach "der jeweiligen verfahrensrechtlichen Lage des anhängigen Rechtsstreits" (BGHZ 5, 248 [BGH 06.03.1952 - IV ZR 80/51]) ausräumen, so kann auch die erst in der Revisionsinstanz für den Beteiligten verfügbar gewordene Urkunde im Sinne des § 580 Nr. 7 b ZPO (vgl. für das Verwaltungsverfahren der Träger der Rentenversicherung § 1744 Abs. 1 Nr. 6 RVO) einen Restitutionsgrund darstellen.

  • BGH, 28.05.1951 - IV ZR 6/50

    Restitutionsklage. Geburtsurkunde

    Auszug aus BSG, 20.12.1962 - 3 RJ 85/55
    Grundsätzlich ist hierfür allerdings erforderlich, daß die Urkunde vor der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz errichtet ist (BGHZ 2, 245, 246) [BGH 28.05.1951 - IV ZR 6/50].

    Von diesem Grundsatz sind jedoch Ausnahmen zuzulassen für Urkunden, die ihrer Natur nach nicht im zeitlichen Zusammenhang mit den durch sie bezeugten Tatsachen errichtet werden und die deshalb zwangsläufig nur Tatsachen beweisen können, die einer zurückliegenden Zeit angehören (RG in HRR 1933, 1621; BGHZ 2, 245, 247) [BGH 28.05.1951 - IV ZR 6/50].

  • BGH, 09.07.1951 - IV ZR 3/50

    Berücksichtigung eines Restitutionsgrunds in der Revision

    Auszug aus BSG, 20.12.1962 - 3 RJ 85/55
    Mit Recht sah das Reichsgericht diese Ausnahme als durch die Erwägung gerechtfertigt an, daß es im Sinne einer vernünftigen Prozeßökonomie liege, Wiederaufnahmegründe noch in einem anhängigen Rechtsstreit zu erledigen, anstatt die Partei, die sie geltend mache, damit auf ein nach rechtskräftigem Abschluß des anhängigen Rechtsstreits einzuleitendes Wiederaufnahmeverfahren zu verweisen (Urteil vom 29. März 1944 in Deutsches Recht 1944, 498; vgl. auch BGHZ 3, 65 [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50]; BVerwG 10, 357; Stein/Jonas/Schönke/Pohle, ZPO 18. Aufl. § 561 Anm. II 2c; Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts 9. Aufl. S. 713; Baumbach/Lauterbach, ZPO 26. Aufl. § 561 Anm. 3 c; Peters/Sautter/Wolff, SGG 3. Aufl. § 163 Anm. 3 b).

    Allerdings birgt gerade der Fall, daß der Beteiligte sich erst in der Revisionsinstanz auf eine aufgefundene oder für ihn verfügbar gewordene Urkunde beruft, die Gefahr in sich, daß mit dem neuen Vorbringen der Versuch einer mißbräuchlichen Hemmung des Eintritts der Rechtskraft oder der Vollstreckung eines in der Berufungsinstanz ergangenen Urteils unternommen wird (BGHZ 3, 65, 69 [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50]; 5, 240, 247 ff.; vgl. auch BGH in NJW 1955, 1359 Nr. 11).

  • BGH, 14.02.1952 - IV ZR 137/51

    Beischreibungsvermerk im Geburtsregister

    Auszug aus BSG, 20.12.1962 - 3 RJ 85/55
    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Recht den nach Rechtskraft eines Urteils in einem Scheidungsverfahren eingetragenen Randvermerk zu einer Geburtsurkunde, in dem die Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Eheschließung der Eltern festgestellt wurde (vgl. § 31 Abs. 1 des Personenstandsgesetzes idF vom 8. August 1957, BGBl I S. 1125 -PStG-), als Urkunde angesehen, die nach § 580 Nr. 7 b ZPO geeignet ist, eine Wiederaufnahmeklage zu stützen (NJW 1952, 666 Nr. 15).
  • BVerwG, 16.06.1960 - III C 301.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 20.12.1962 - 3 RJ 85/55
    Mit Recht sah das Reichsgericht diese Ausnahme als durch die Erwägung gerechtfertigt an, daß es im Sinne einer vernünftigen Prozeßökonomie liege, Wiederaufnahmegründe noch in einem anhängigen Rechtsstreit zu erledigen, anstatt die Partei, die sie geltend mache, damit auf ein nach rechtskräftigem Abschluß des anhängigen Rechtsstreits einzuleitendes Wiederaufnahmeverfahren zu verweisen (Urteil vom 29. März 1944 in Deutsches Recht 1944, 498; vgl. auch BGHZ 3, 65 [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50]; BVerwG 10, 357; Stein/Jonas/Schönke/Pohle, ZPO 18. Aufl. § 561 Anm. II 2c; Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts 9. Aufl. S. 713; Baumbach/Lauterbach, ZPO 26. Aufl. § 561 Anm. 3 c; Peters/Sautter/Wolff, SGG 3. Aufl. § 163 Anm. 3 b).
  • BGH, 29.06.1955 - IV ZR 55/55

    Neue Urkunden im Revisionsrechtszug

    Auszug aus BSG, 20.12.1962 - 3 RJ 85/55
    Allerdings birgt gerade der Fall, daß der Beteiligte sich erst in der Revisionsinstanz auf eine aufgefundene oder für ihn verfügbar gewordene Urkunde beruft, die Gefahr in sich, daß mit dem neuen Vorbringen der Versuch einer mißbräuchlichen Hemmung des Eintritts der Rechtskraft oder der Vollstreckung eines in der Berufungsinstanz ergangenen Urteils unternommen wird (BGHZ 3, 65, 69 [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50]; 5, 240, 247 ff.; vgl. auch BGH in NJW 1955, 1359 Nr. 11).
  • BSG, 11.05.1960 - GS 1/60
    Auszug aus BSG, 20.12.1962 - 3 RJ 85/55
    Auf eine entsprechende Vorlage des Senats nach § 42 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) hat der Große Senat am 11. Mai 1960 beschlossen (BSG 12 S. 147):.
  • BGH, 16.12.1960 - IV ZR 158/60

    Restitutionsklage

    Auszug aus BSG, 20.12.1962 - 3 RJ 85/55
    So muß auch der Randvermerk zu einer Geburtsurkunde, mit dem - wie im vorliegenden Fall - auf Grund eines Statusurteils im Ehelichkeitsanfechtungsverfahren die Unehelichkeit eines Kindes bezeugt wird (vgl. § 30 Abs. 1 PStG), als eine Urkunde angesehen werden, die eine einer zurückliegenden Zeit angehörende Tatsache beweist (BGHZ 34, 77, 79 f.).
  • BSG, 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff -

    Soweit die Klägerin einen weiteren Zeugen benennt und zu Beweiszwecken eine Urkunde vorlegt, musste der Senat dies auch nicht ausnahmsweise berücksichtigen, etwa zur Vermeidung eines Wiederaufnahmeverfahrens (vgl BSGE 18, 186 = SozR Nr. 6 zu § 179 SGG).
  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 455/97

    Restitutionsklage nach Verdachtskündigung bei neuen Entlastungsgesichtspunkten

    d) Ausnahmsweise ist auch eine nachträglich errichtete Urkunde als gesetzlicher Restitutionsgrund anzuerkennen; dabei ist der Kreis der nach § 580 Nr. 7 b ZPO zuzulassenden nachträglich errichteten Urkunden eng zu ziehen, weil mit der Restitution stets die nur ausnahmsweise zulässige Durchbrechung der Rechtskraft des Urteils einhergeht (BAG Urteil vom 15. August 1984, aaO, zu I 5 b der Gründe; BGH Urteil vom 6. Juli 1979, aaO) und bei nachträglich errichteten Urkunden die Gefahr des Mißbrauchs besteht (BGHZ 2, 245, 246; BSG Urteil vom 20. Dezember 1962 - 3 RJ 85/55 - AP Nr. 6 zu § 580 ZPO, m.w.N.).

    Zur Restitution führen kann auch ein nachträglich gem. § 30 Abs. 1 PStG eingetragener Beischreibungsvermerk zu einer Geburtsurkunde, wenn die Staatsanwaltschaft die Ehelichkeit des Kindes angefochten hat und ein die Unehelichkeit des Kindes bezeugendes Statusurteil ergangen ist (BSG Urteil vom 20. Dezember 1962, aaO), nicht jedoch dann, wenn der Restitutionskläger nach Unterliegen im Scheidungsverfahren selbst die Ehelichkeit erfolgreich angefochten und die Eintragung des entsprechenden Randvermerks erreicht hat (BGHZ 34, 77, 79).

    Auch der Beischreibungsvermerk über die Ehelichkeit des Kindes war später nach Heirat entstanden (BGHZ 5, 157), ebenso der Beischreibungsvermerk über die Nichtehelichkeit eines Kindes nach der Ehelichkeitsanfechtungsklage der Staatsanwaltschaft (BSG Urteil vom 20. Dezember 1962, aaO), wobei beide Vermerke eine vergangenheitsbezogene Aussage über die Abstammung des Kindes machen.

  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.2009 - L 6 VJ 3978/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiederaufnahme des Verfahrens - Restitutionsklage

    Aber auch für Letzteres ist es erforderlich, dass die Urkunde - von den unten noch zu erörternden, aber vorliegend nicht gegeben Ausnahmen abgesehen - vor der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz errichtet worden war (BSG, Urteil vom 20.12.1962 - 3 RJ 85/55 - BSGE 18, 186).

    Dasselbe gilt für einen nachträglichen Beischreibungsvermerk zu einer Geburtsurkunde, in dem die Legitimation eines Kindes als ehelich festgestellt wird (BGH, Urteil vom 14.02.1952 - IV ZR 137/51 - BGHZ 5, 157; BSG, Urteil vom 20.12.1962 - 3 RJ 85/55 - BSGE 18, 186; KG Berlin, Urteil vom 27.05.1975 - 18 U 2255/74 - NJW 1976, 245; BGH, Urteil vom 06.07.1979 - I ZR 135/77 - NJW 1980, 1000; juris Rz. 19; a. A. BGH, Beschluss vom 16.12.1960 - IV ZR 158/60 - BGHZ 34, 77).

  • BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 17/77

    Verwaltungsakte - Anhörung - Kassenärztliche Vereinigung - Beschwerdekommission -

    Im Recht der Sozialversicherung wäre dies vor allem dann der Fall, wenn einer der in § 1744 RVO geregelten, den gerichtlichen Wiederaufnahmegründen nachgebildeten Tatbestände vorliegt, zumal selbst das Revisionsgericht, obwohl es sonst neue Tatsachen nicht berücksichtigen darf, Wiederaufnahmegründe in sein Verfahren einbeziehen kann (vgl. BSGE 18, 186).
  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 558/82

    Restitutionsklage eines Schwerbehinderten

    Dazu zählt nach der Rechtsprechung z.B. die Geburtsurkunde insofern, als sie nicht nur die Geburt, sondern auch die in der Vergangenheit liegende Tatsache der Empfängniszeit beweist (RG HRR 1933" 1621; BOHZ 2, 245; 46, 300; für Beischreibungsvermerk des Standesamtes vgl. BGHZ 5, 157; BSG Urteil vom 20. Dezember 1962 - 3 RJ 85/55 - AP Nr. 6 zu § 580 ZPO).
  • BSG, 01.12.1982 - 4 RJ 79/81

    Nachversicherung; Rentenherabsetzung; Weiterversicherung; Herstellungsanspruch;

    Zwar soll ausnahmsweise unter 5 17HH Abs. 1 Nr. 6 auch eine Urkunde fallen, die zwar später errichtet wurde, aber "ihrer Natur nach" nur einer zurückliegenden Zeit angehörende Tatsachen beweisen kann (so BSG in SozR 7290 aaO unter Hinweis auf BSGE 18, 186, 188 : SozR Nr. 6 zu 5 179 SGG).

    Abgesehen davon, daß BSGE 18, 186 einen Fall des $ 580 Nr. 7 b der Zivilprozeßordnung betraf, wo das Wort "nachträglich" im Ge- -1u.

  • BSG, 30.09.2020 - B 6 KA 8/20 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung als Restitutionsgründe trotz nachträglicher Errichtung lediglich wenige, ausgewählte Urkunden anerkannt, die ihrer Rechtsnatur nach nicht im zeitlichen Zusammenhang mit den durch sie bezeugten Tatsachen errichtet werden können und für die ihrem Wesen nach eine missbräuchliche nachträgliche Errichtung nicht in Betracht kommt (vgl BGH Urteil vom 28.5.1951 - IV ZR 6/50 - BGHZ 2, 245, 249 = NJW 1951, 964 f - Geburtsurkunde; BGH Urteil vom 14.12.1966 - IV ZR 241/65 - BGHZ 46, 300, 305; BGH Urteil vom 14.2.1952 - IV ZR 137/51 - BGHZ 5, 157, 166 = juris RdNr 18 ff; BSG Urteil vom 20.12.1962 - 3 RJ 85/55 - BSGE 18, 186, 188 = SozR Nr. 6 zu § 179 SGG = juris RdNr 14; BGH Urteil vom 27.10.1976 - IV ZR 147/75 - NJW 1977, 498 = juris RdNr 11 - Einbürgerungsurkunde;.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.01.2017 - L 6 VS 578/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Restitutionsklage - instanzielle Zuständigkeit -

    Dabei ist aber der Kreis der nach § 580 Nr. 7 b ZPO zuzulassenden nachträglich errichteten Dokumente eng zu ziehen, weil mit der Restitution stets die nur ausnahmsweise zulässige Durchbrechung der Rechtskraft des Urteils einhergeht und bei nachträglich errichteten Urkunden die Gefahr des Missbrauchs besteht (BSG, Urteil vom 20. Dezember 1962 - 3 RJ 85/55 -, juris, Rz. 12).
  • BSG, 14.11.1968 - 10 RV 471/65

    Beweiswürdigung - Beweiswert einer Urkunde - Einführung neuer Beweismittel -

    Auffassung an, daß Urkunden, insbesondere ärztliche Gutachten und Arztberichte, dann keinen Wiederaufnahmegrund " im Sinne des @ 580 Nr° 7 b ZPO darstellen, wenn sie einen Zeugen- oder Sachverständigenbeweis ersetzen sollen und die Zeugen bzw, Sachverständigen für das schwebende Wiederaufnahmeverfahren zur Verfügung stehen, Das BSG hat bereits in einer Entscheidung (SOZR SGG @ 179 Nr, 6 = BSG 18, 186 - dort zur Berücksichtigung von neuen Tatsachen im Revisionsvcrfahren -) hervorgehoben, gerade der Fall " daß sich ein Beteiligter erst in der Revisionsinstanz auf eine aufgefundene oder für ihn verfügbar geworé neu.
  • BSG, 27.04.2021 - B 13 R 110/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Hinsichtlich der ersten Frage wäre es erforderlich gewesen, insbesondere auf die Rechtsprechung des BSG einzugehen, wonach bei der hier offensichtlich vorliegenden Anfechtungs- und Verpflichtungsklage die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz bzw bei einer Berufungsentscheidung ohne mündliche Verhandlung der Zeitpunkt der LSG-Entscheidung maßgeblich ist (vgl etwa BSG Beschluss vom 9.12.2019 - B 9 SB 48/19 B - juris RdNr 8 mwN) und nach diesem Zeitpunkt eingetretene Tatsachen bei der Revisionsentscheidung nur ausnahmsweise berücksichtigt werden, wenn sie einen Wiederaufnahmegrund im schwebenden Rechtsstreit abgeben würden (vgl BSG Urteil vom 20.12.1962 - 3 RJ 85/55 - BSGE 18, 186 = SozR Nr. 6 zu § 179 SGG , juris RdNr 11).
  • BSG, 30.06.1977 - 9 RV 76/76

    Witwenversorgung - Bewilligungsbescheid - Rücknahme - Keine Ehe - Ehe mit anderem

  • BVerwG, 16.07.1979 - 1 B 505.79

    Möglichkeit der Einführung einer, dem Asylbewerber erst nach Erlass des

  • BSG, 04.02.1976 - 9 RV 136/75

    Erwerbsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit

  • BSG, 10.12.1970 - 12 RJ 36/67

    Anspruchsanerkennung durch mehrere Versicherungsträger - Unzuständiger

  • BSG, 31.01.1961 - 3 RJ 93/56
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